Zoll prüft Speditionsgewerbe In sieben Fällen müssen weitere Prüfungen durchgeführt werden

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Der Zoll befragt LKW-Fahrer, Quelle: Zoll

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen hat
am Dienstag, 13. November 2024 in Bremen, Bremerhaven und am
Rastplatz Hatzte an der A 1 bei Sittensen Prüfungen des Speditions-,
Transport- und Logistikgewerbes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
durchgeführt. In Bremerhaven und am Rastplatz Hatzte wurden dazu LKWs
und Kurierfahrzeuge aus dem laufenden Verkehr heraus zu den
Kontrollstellen verbracht.
Die Prüfungen des Zolls zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgen
ganzheitlich. Neben der Prüfung des Mindestlohnes und der
Sozialversicherungsbeiträge wird geprüft, ob Arbeitnehmende trotz
Arbeitsaufnahme rechtswidrig zusätzlich Förderungen von der Agentur
für Arbeit beziehen. Bei Nicht-EU-Ausländern prüft der Zoll zudem, ob
der jeweilige Aufenthaltsstatus eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
gestattet.

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Der Zoll zieht LKWS aus dem laufenden Verkehr auf die Prüffläche am Rastplatz Hatzte an der A1; Quelle: Zoll

Bei über 50 Prüfungen der FKS am Dienstag müssen in sieben Fällen
weitere Prüfungen bei Arbeitgebern erfolgen. Die Prüfungen beziehen
sich in drei Fällen auf die Einhaltung des Mindestlohnes, in drei
weiteren Fällen auf die Überprüfung eines möglichen
Leistungsmissbrauchs zulasten der Agentur für Arbeit und in einem
Fall auf eine illegale Beschäftigung einer Person aus einem
Nicht-EU-Staat.
„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen prüft
regelmäßig die Branchen, die aufgrund des brancheninternen hohen
Kostendrucks besonders anfällig für Schwarzarbeit sind. Hierzu gehört
auch die Speditions-, Transport- und Logistikbranche“, erläutert
Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und
stellt klar: „Schwarzarbeit schädigt unseren Sozialstaat, führt zu
Steuermindereinnahmen und gefährdet Arbeitsplätze. Schwarzarbeit ist
kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Der Zoll
bekämpft daher konsequent Schwarzarbeit.“

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