Angebliche „Mitschnacker“ in Bremerhaven – Hinweise zum Verhalten bei Gerüchten in sozialen Medien
Der Bremerhavener Polizei wurde in den vergangenen Tagen bekannt, dass in der Stadt in sozialen Medien Meldungen über Personen kursieren, die Kinder im Umfeld von Schulen angesprochen haben sollen. Hierbei wurden auch Bilder von Personen verbreitet.
Wir verstehen die Sorgen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Familienangehörigen. Die Polizei Bremerhaven nimmt Meldungen über Personen, die sich verdächtig verhalten – insbesondere gegenüber Kindern – ernst und geht ihnen konsequent nach. Zeugen bzw. Betroffene sollten Hinweise auf verdächtiges oder strafbares Handeln stets direkt an die Polizei (Notruf: 110 oder über das jeweilige Polizeirevier) übermitteln, damit sofort notwendige Maßnahmen getroffen werden können.
Gleichzeitig appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, Meldungen und Hinweise gerade in sozialen Medien nicht ungeprüft zu teilen. Handeln Sie besonnen und vermeiden Sie Überreaktionen oder Gerüchte. Sollten beim Weiterverbreiten persönliche Daten oder Falschmeldungen veröffentlicht werden, beispielsweise Lichtbilder, auf denen Personen klar erkennbar sind, kann man sich schnell selbst im strafbaren Rahmen bewegen. So können beispielsweise der Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung sowie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfüllt werden.
Öffentlichkeitsfahndungen mit persönlichen Daten und/oder Lichtbildern sind daher an strenge rechtliche Vorgaben oder sogar an einen Richtervorbehalt geknüpft und dürfen nur von den Sicherheitsbehörden durchgeführt werden.
Viel wichtiger: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über solche Situationen, um sie zu stärken und ihnen Verhaltensregeln zu geben. Eine Reihe von Tipps der Polizei für Eltern und Kinder finden Sie auf www.polizei-beratung.de unter dem Suchbegriff „Kinder ansprechen“ bzw. direkt auf https://fcld.ly/titut2a .