Versammlungen und Aufzüge nun auch online zu beantragen

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Versammlungen und Aufzüge sind Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und tragen zur politischen Meinungsbildung bei.

Grundsätzlich sind sie nach den Vorschriften des Versammlungsgesetzes mindestens 48 Stunden vorher anzuzeigen.

Im Zuge der Digitalisierung der Dienstleistungen des Bürger- und Ordnungsamtes können nun Versammlungen und Aufzüge über einen Online-Service angezeigt werden, in dem es auch möglich ist, weitere Angaben, wie zum Beispiel einen Streckenverlauf, als Datei mit hochzuladen.

Den Online-Service gibt es hier.

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