82-jährige Fußgängerin verletzt bei Zusammenstoß mit E-Scooter in Geestemünde

Am gestrigen Dienstagabend, den 5. September, ereignete sich im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde ein Vorfall, bei dem ein E-Scooter mit zwei jugendlichen Fahrern mit einer 82-jährigen Fußgängerin kollidierte. Die ältere Dame stürzte infolge des Zusammenstoßes und erlitt eine Kopfverletzung. Die beiden jungen Fahrer des E-Scooters, im Alter von 14 und 15 Jahren, halfen zunächst der gestürzten Frau, verschwanden jedoch dann unerlaubt vom Unfallort.

Der Vorfall ereignete sich gegen 20 Uhr auf dem Gehweg der Bülkenstraße, als die beiden Jugendlichen in Richtung Norden unterwegs waren und nach links auf den Konrad-Adenauer-Platz abbiegen wollten. Hierbei kam es zur Kollision mit der Fußgängerin, die zu Boden fiel und sich eine Platzwunde am Kopf zuzog. Zunächst schienen die beiden Jugendlichen Verantwortung zu übernehmen, indem sie sich bei der verletzten Seniorin entschuldigten und ihr aufhalfen. Doch dann fuhren sie fort, ohne sich weiter um die Frau zu kümmern und ohne ihre Personalien anzugeben oder ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen.

Mehrere Zeugen beobachteten den Vorfall und alarmierten die Polizei. Sie kümmerten sich um die 82-jährige Frau, die von Einsatzkräften der Feuerwehr vor Ort medizinisch versorgt wurde und anschließend mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Die Polizei leitete sofort Fahndungsmaßnahmen ein und konnte sowohl den Fahrer des E-Scooters als auch seinen Mitfahrer ausfindig machen. Der 14-jährige Fahrer des E-Scooters wird nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung zur Verantwortung gezogen.

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In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass beim Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scootern, die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten. Diese Fahrzeuge müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen, falls vorhanden, oder auf die Fahrbahn ausweichen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ bei Fußwegen und Fußgängerzonen erlaubt keine Durchfahrt für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge. Ein spezielles Zusatzzeichen (kleiner Roller mit einem Stromkabel) wurde eingeführt, um dies klarzustellen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass E-Scooter nur von einer Person benutzt werden dürfen, sie müssen hintereinander und nicht nebeneinander fahren, Handzeichen beim Abbiegen geben und nicht freihändig gefahren werden dürfen. Das Abstellen von E-Scootern sollte wie bei Fahrrädern erfolgen.

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