Senat beschließt Einführung eines Landesausbildungsunterstützungsfonds

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Die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen ist heute einen zukunftsgerichteten und innovativen Schritt zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes und Sicherung des Fachkräfteangebotes gegangen: Sie hat die Gesetzesvorlage für die Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungsfonds beschlossen. Zum Ausbildungsjahr 2024/2025 soll ein branchenübergreifender Ausbildungsunterstützungsfonds eingeführt werden, der durch eine Umlage von den Bremer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert wird.

Notwendig ist dieser Schritt aus Sicht des Senats, da es im Land Bremen seit Jahren ein strukturelles Defizit gibt, welches sich im überdurchschnittlich hohen Anteil junger Menschen ohne formale Berufsqualifikation niederschlägt, gleichzeitig fehlen benötigte Fachkräfte in vielen Berufen. Insbesondere leistungsschwächeren jungen Menschen ist der Zugang zu betrieblicher Ausbildung zunehmend erschwert und die Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen, vor allem in kleineren Betrieben, steigt zunehmend an.

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Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Es geht um nicht weniger als die Zukunft der jungen Menschen. Nicht alle bringen die perfekten Voraussetzungen für eine Ausbildung mit. Wir sind es aber jeder und jedem Einzelnen schuldig, ihr und ihm einen guten Start ins Berufsleben und damit eine gute Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Wir als Staat stellen uns dieser Verantwortung – unter anderem indem wir 100 Millionen Euro in einen Ausbildungscampus und damit in die duale Berufsausbildung investieren. Wir erwarten aber auch, dass die Wirtschaft sich mehr als bislang engagiert.“

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Der Ausbildungsunterstützungsfonds wird ein wichtiges Instrument sein, um Jugendliche in der Ausbildung zu unterstützen und zu fördern und gleichzeitig kleine Unternehmen, die den Großteil der Ausbildungen übernehmen zu entlasten. Die langfristige Sicherung des Fachkräfteangebots ist eine der zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgaben. Der Bedarf an Fachkräften wird weiter zunehmen. Es muss eine möglichst breite Zielgruppe für die Ausbildung gewonnen werden. Die Basis einer zukunftsgerichteten Fachkräftesicherung ist die duale Berufsausbildung. Dabei sind sowohl die Potenziale junger Menschen mit schwierigen Startbedingungen als auch kleiner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders zu unterstützen.“

In der Vergangenheit hatte es in Deutschland bereits mehrfach Anläufe zur Einführung von Ausbildungsumlagen gegeben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist bislang bundesweit einmalig und stellt ein innovatives Instrument der Berufsbildungspolitik dar, um die großen Herausforderungen des Fachkräftemangels anzugehen. Der Koalition ist es gelungen, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbildungsunterstützungsfonds zur solidarischen Gestaltung der dualen Berufsausbildung umzusetzen.

Die Ziele des „Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen“ sind

  • eine Verringerung der unvermittelten Bewerberinnen und Bewerber und der unbesetzten Ausbildungsplätze,
  • die Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Ausbildung von Auszubildenden mit besonderen Herausforderungen,
  • die Verbesserung der Ausbildungsqualität von Arbeitgebern sowie
  • die Erhöhung der Bereitschaft der Arbeitgeber im Land Bremen zur Ausbildung, vor allem durch Verminderung der Investitionsrisiken bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen.

Grundsätzlich sollen sich alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Bremen an dem Ausbildungsunterstützungsfonds beteiligen. Dies gilt auch für den Öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, einen festgelegten Umlagesatz der Bruttolohnsumme (Arbeitnehmerbruttolohnsumme) an den Ausbildungsunterstützungsfonds abzuführen. Die Höhe des Abgabensatzes kann je nach Ausgestaltung des Fonds variieren, ist aber gesetzlich auf maximal 0,3 Prozent gedeckelt.

Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Betriebe, die bereits für einen Branchenfonds beitragspflichtig sind. Im Rahmen einer Bagatell-Regelung oder einer Härtefallregelung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (auf Antrag und bei vorliegend der Voraussetzungen) die Möglichkeit, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Diese Regelungen werden vor allem für kleinere Betriebe oder bei wirtschaftlichen Härten greifen.

Von den Einnahmen aus der Umlage sollen vor allem die ausbildenden Firmen profitieren. Über den Fonds sollen ausbildende Betriebe für jeden Ausbildungsvertrag zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Ausbildungsvertrag und Jahr erhalten. Zusätzlich sollen, um vor allem kleinere Betriebe und Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen zu unterstützen, Fördermaßnahmen für die betriebliche Ausbildung aus dem Fonds finanziert werden. Diese Maßnahmen sollen mit einem Finanzvolumen von mindestens 7 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden.

Um den Fonds möglichst nah an die (sich ändernden) Bedarfe anpassen zu können, erlauben die Vorgaben im Gesetz einen Spielraum für die konkrete Ausgestaltung durch den Verwaltungsrat und den Senat. Dies betrifft sowohl das Finanzvolumen der Fördermaßnahmen als auch die Höhe des Rückzahlungsbetrages an die ausbildenden Betriebe. Beteiligt sind am Verwaltungsrat die Handwerkskammer Bremen, die Handelskammer Bremen – Industrie- und Handelskammer für Bremen und Bremerhaven, die Unternehmensverbände im Land Bremen e.V., der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Bremen-Elbe-Weser e.V., die Arbeitnehmerkammer Bremen, der Senat der Freien Hansestadt Bremen und der Magistrat Bremerhaven.

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