Maskenpflicht im ÖPNV von Bremen und Niedersachsen wird aufgehoben

Die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard und die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens haben sich in einer gemeinsamen Abstimmung auf das Auslaufen der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihren Bundesländern verständigt. Die Maskenpflicht soll ab dem 2. Februar 2023 entfallen, damit eine gleichzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr möglich ist.

„Um einen Flickenteppich zu vermeiden, war es mir wichtig, dass sich Bremen und Niedersachsen eng miteinander abstimmen“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. „Die Maskenpflicht im ÖPNV war ein wichtiges Instrument, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Aber nachdem bereits viele Schutzmaßnahmen entfallen sind und wir gut durch die Herbst- und Winterwelle gekommen sind, können wir nun auch die Maskenpflicht im ÖPNV aufheben.“

Friseursalon,Friseur/in, Friseurmeister/in
454164664_1613978892495198_3262293938731062093_n(1)
457637928_551912091099685_8927963962552948713_n
b2
Pink Brown Black Friday Hair Salon Instagram Post(2)
454722937_1776263493148911_4372989949396561197_n(1)
mockup-of-three-folded-sublimated-t-shirts-lying-on-a-surface-1052-el1
t-shirt-mockup-of-a-fashionable-senior-man-with-tattooed-arms-28426
Screenshot_2020-01-26 Ich komme aus Bremerhaven2
577-1 - Kopie
455181039_2529581200581241_513478967221406643_n(1)

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens betonte, dass die Aufhebung der Maskenpflicht kein Maskenverbot bedeute. „Alle, die sich nach wie vor mit Maske sicherer fühlen, können diese selbstverständlich auch weiterhin tragen und sich damit vor einer Ansteckung schützen“, sagt sie.

Es bleibt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geregelt im Infektionsschutzgesetz. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.

Facebook Comments
Bitte Teilen:
Werbung