Mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds hat der Senat am heutigen Dienstag (8. November 2022) die Voraussetzungen für mehr und bessere Ausbildung im Land Bremen geschaffen. Trotz umfassender Fördermaßnahmen und erfolgreicher Netzwerke werden im Land Bremen zu wenig Ausbildungsplätze für alle Bewerberinnen und Bewerber angeboten. Junge Menschen haben dadurch nur begrenzt berufliche Auswahlmöglichkeiten. Gleichzeitig bevorzugen die Unternehmen Jugendliche mit höheren Schulabschlüssen. Auf Seiten der Unternehmen sind zudem – abhängig von der Betriebsgröße – zunehmend Besetzungsprobleme zu beobachten. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die noch vor zehn Jahren weit überdurchschnittlich ausgebildet haben, finden keine Auszubildenden mehr und fahren ihre Ausbildung zurück. Das bedeutet für kleine Unternehmen häufig, dass sie gar keinen Auszubildenden mehr haben und ihren Fachkräftebedarf nicht mehr aus eigenen Reihen decken können. Um das Ausbildungssystem in Bremen zukunftsfähig zu gestalten und ein begleitendes Angebot für Betriebe und Auszubildende zu schaffen, hat der Senat nun die Eckpunkte eines Ausbildungsunterstützungsfonds beschlossen.
Der Ausbildungsunterstützungsfonds soll im Land Bremen zum Ausbildungsjahr 2024/2025 eingeführt werden. Finanziert wird er durch eine Umlage von allen Bremer Unternehmen. Ausgenommen werden Unternehmen mit ein bis vier sozialpflichtig Beschäftigten und Betriebe, die bereits in einen Branchenfonds einzahlen. Dies betrifft insbesondere das Bauhauptgewerbe, die Dachdeckerei, die Pflege, den Garten- und Landschaftsbau und das Schornsteinfegerhandwerk
Der Fonds besteht aus zwei Komponenten:
- einem Maßnahmenteil, aus dem zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für die Ausbildung in den Betrieben gemeinschaftlich finanziert werden und
- einem Auszahlungsteil, aus dem die Auszahlung von Finanzmitteln an Unternehmen für ihr Ausbildungsengagement erfolgt.
Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Mit dem solidarisch finanzierten Ausbildungsunterstützungsfonds wollen wir jungen Menschen bei der Ausbildungssuche und dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung helfen sowie gleichzeitig ausbildungswillige Unternehmen unterstützen. Unser Ziel ist es, dass mehr Jugendliche eine duale Berufsausbildung beginnen können und es weniger Ausbildungsabbrüche gibt. Es wird ein Kostenausgleich zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Unternehmen geschaffen. Insbesondere kleine Betriebe werden nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell vom Ausbildungsunterstützungsfonds profitieren.“ Und ergänzt: „Wir können es uns nicht leisten, dass Jugendliche auf der Strecke bleiben, weil sie keine passende Ausbildung finden. Gleichzeitig braucht die Bremer Wirtschaft gut ausgebildete Fachkräfte. Die Nachfrage nach Fachkräften hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. 2021 konnte fast jeder zweite Bremer Betrieb Stellen nicht besetzen. Mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds können junge Menschen bedarfsgerecht gefördert werden. Wir helfen Unternehmen Auszubildende zu finden, Fachkräfte bei sich zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So können wir auch prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation präventiv vermeiden.“
Im Maßnahmenteil sollen ab 2024/25 ergänzende Unterstützungsmaßnahmen mit etwa 10 Millionen Euro aus der Umlage finanziert werden, die eng an den Bedarfen der Betriebe ausgerichtet sind. Seitens der Unternehmen wurde zunehmend ein Unterstützungsbedarf bei der dualen Ausbildung formuliert. Jugendliche wiederum stellen zum einen höhere Ansprüche an die Unternehmenskultur und andere haben einen höheren Unterstützungsbedarf als früher. Bei den Maßnahmen kann es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur Eingliederung von Auszubildenden in das berufliche Umfeld handeln, etwa zur Sprachförderung oder zur Prüfungsvorbereitung. Auch sozialpädagogische und psychosoziale Beratung im Betrieb oder Maßnahmen zur Unterstützung der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, des Onboardings oder zur Entwicklung einer modernen Arbeits- und Lernkultur können mittels des Fonds finanziert werden.
Dazu Arbeitssenatorin Vogt: „Klar ist, dass mit den Mitteln des Ausbildungsunterstützungsfonds zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, um die Betriebe zu unterstützen. Sie ersetzen keine Landesmittel.“
Um die Maßnahmen eng an den Bedarfen der Unternehmen ausrichten zu können, wird ein Verwaltungsrat eingerichtet. Dem Steuerungsgremium sollen die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die Kammern sowie Vertreterinnen und Vertreter des Senats angehören.
Die Auszahlung an ausbildende Unternehmen soll zum Start des Fonds bei 2.500 Euro je Ausbildungsvertrag und Jahr liegen. In den kommenden Wochen wird der Gesetzesentwurf zur Umsetzung eines Landesausbildungsfonds unter Federführung des Arbeitsressorts ressortübergreifend mit einer Task Force und in Abstimmung mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern, den Kammern und den Verbänden erarbeitet und das Verfahren konkretisiert.
Der Ausbildungsunterstützungsfonds basiert auf dem Modell eines solidarisch finanzierten Unterstützungsfonds, das eine Expertenkommission im April 2022 vorgestellt hat. Großen Einfluss auf dessen Ausgestaltung hatten die Anhörungen mit Kammern, Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern, Azubis und Unternehmen, die 2021 stattfanden. Nach umfangreicher Analyse deutscher und europäischer Umlagemodelle empfahlen die Experten einen Ausbildungsunterstützungsfonds, in den alle Unternehmen einzahlen und von dem alle ausbildenden Betriebe profitieren.