Faire Löhne und Stärkung der Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen

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Senat beschließt Referentenentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Der Senat hat am heutigen Dienstag (27. September 2022) den von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erarbeiteten Referentenentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen. Der Entwurf wird jetzt zur weiteren Beratung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) geleitet. Damit geht Bremen den nächsten Schritt zu einer Erweiterung der Tariftreue bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen. Am 24. Mai 2022 gab es bereits den Beschluss des Senats, die derzeitige Tariflohnverpflichtung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes deutlich auszuweiten.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Land Bremen an der Ausführung eines öffentlichen Bauauftrages mitwirken oder die für das Land Bremen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags tätig werden, angemessene und faire Löhne für ihre Arbeitsleistung erhalten sollen. Dies wird zukünftig auch bei öffentlichen Bau- oder Dienstleistungsaufträgen gelten, die im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens beauftragt werden. Eine entsprechende Erweiterung der bisher im Tariftreue- und Vergabegesetz enthaltenen Regelung zur Tariftreue ist dazu im Referentenentwurf vorgesehen.

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Auf dieser Basis sollen für die verschiedenen einschlägigen Bau- und Dienstleistungen Entgelttabellen eingeführt werden. Diese Entgelttabellen sollen tätigkeitsspezifische Lohnvorgaben enthalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf diese Weise eine angemessene und faire Bezahlung sichern. Dadurch können sich künftig nur noch Unternehmen auf einen öffentlichen Bau- oder Dienstleistungsauftrag bewerben, die sich verbindlich dazu verpflichten, ihren eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einen Stundenlohn nach Maßgabe dieser Entgelttabellen zu bezahlen.

Das Fundament dieser Entgelttabellen sollen die maßgeblichen Tarifabschlüsse der verschiedenen im Land Bremen ansässigen Bau- und Dienstleistungsbranchen sowie der Bremische Landesmindestlohn als absolute Lohnuntergrenze bilden. Die Entgelttabellen sollen anschließend jährlich vom Senat auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Durch die Vorgabe von Entgelttabellen wird den im Land Bremen maßgeblichen tariflichen Entgeltbestimmungen zu einer größeren Reichweite verholfen und das System der Tarifbindung dadurch gestärkt.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Es ist eine Frage des Respekts, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Lohn leben können. Dafür stehen Mindestlöhne und vor allem Tarifverträge und deshalb ist es richtig, dass wir dafür sorgen, dass möglichst viele Arbeitsplätze tarifgebunden sind. Tarifverträge sind nicht nur für den Geldbeutel der Beschäftigten wichtig, sie sind auch ein Instrument gesellschaftlicher Teilhabe. Und sie nützen letztlich auch den Unternehmen, denn die sollen über Leistung und Qualität um Aufträge konkurrieren und nicht über die Höhe der Löhne.“

„Öffentliche Aufträge dürfen nicht zu Dumpingpreisen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeführt werden. Indem wir uns dabei an den Branchentarifabschlüssen orientieren, leisten wir zugleich einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung. Deshalb ist der Beschluss ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu fairen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. „Gute Arbeit muss immer auch angemessen entlohnt werden. Das gilt umso mehr, wenn das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als Auftraggeber agieren und es selbst in der Hand haben, welche Entlohnung sie von den beauftragten Unternehmen mindestens einfordern. Hier wollen wir als Senat neue Standards setzen.“

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Neben der Einführung von angemessenen und fairen Löhnen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen sieht der Referentenentwurf auch eine Reform des im Land Bremen eingerichteten Kontrollsystems zur Überprüfung und Durchsetzung dieser Entlohnungsbedingungen vor. Dazu soll die vom Senat eingesetzte Sonderkommission mit zentralen Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Durch eine effektive und effiziente Kontrolle können etwaige Defizite bei der Umsetzung der Entgelttabellen aufgedeckt und proaktiv beseitigt werden. Die zentralisierte Sonderkommission soll hierzu im Jahr 2024 ihre Arbeit aufnehmen und erhält dazu das notwendige Personal. Die Geschäftsstelle und Geschäftsführung der Sonderkommission sollen weiterhin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa angesiedelt sein. Das erklärte Ziel von Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, ist es dabei, eine Kontrollinstanz zu etablieren, die immer auch im Dialog mit den öffentlichen Auftraggebern, den auftragsausführenden Unternehmen sowie den Tarifpartnern steht, um das Fundament angemessener und fairer Löhne weiter zu festigen.

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