Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Demnach entfällt künftig die Testpflicht in Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Sie gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2022. Die Änderung und Verlängerung können erst nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten.
Folgende Basisschutzmaßnahmen werden im Land Bremen weiterhin gelten:
Maskenpflicht
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“)
- Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
Testpflicht
- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten
Isolationsdauer für Infizierte
- Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.