Der Inzidenzwert in Bremerhaven sinkt auf 35,2 und in Bremen steigt der Inzidenzwert auf 24,1.
Wird in der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV-2 von 35 pro 100.000 Einwohnern innerhalb von drei Tagen (Inzidenzwert) überschritten, soll die jeweils örtlich zuständige Behörde nach Absatz 1 durch Allgemeinverfügung weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
§ 22 (2) der aktuellen 28. Corona-Verordnung des Landes Bremen