Verstöße gegen die Maskenpflicht an Haltestellen

www.bremerhavenmasken.de

Die Bremerhavener Polizei hat in den zurückliegenden Tagen verstärkt die Einhaltung der geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kontrolliert. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs (§3, Abs. 1 der Zwanzigsten Corona-Verordnung). Doch insbesondere an den Bushaltestellen im Stadtgebiet beobachteten die Einsatzkräfte wiederholt Personen, die ihren Mund-Nasen-Schutz gar nicht oder nur teilweise trugen. In den meisten Fällen stellte sich auf Nachfrage heraus, dass die Personen zwar einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Alltagsmaske bei sich führten, ihnen jedoch nicht klar war, dass sie diese auch beim Warten an der Haltestelle tragen müssen.

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Gleichwohl musste in manchen Fällen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben werden. Auch Bremerhaven-Bus weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an den Haltestellen und in den Haltestellenhäuschen der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Grundlage der derzeitigen Verordnung verpflichtend ist. Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, deren Erkrankungen das Tragen einer Maske nicht zulassen (Attest ist mitzuführen), sind davon ausgeschlossen.

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