Informationen für die Einreise nach Großbritannien für den
Fall eines geregelten Brexit (mit Austrittsabkommen) sowie ohne
Austrittsabkommen (sog. harter Brexit)
Wer
ab Oktober in Großbritannien und Nordirland Urlaub machen möchte,
sollte bei der Reiseplanung folgendes beachten. Für die Einreise gilt in
jedem Fall: Für EU-Bürgerinnen und –bürger genügt bis 31. Dezember 2020
weiterhin der Personalausweis. Zunächst bleiben England, Schottland,
Wales und Nordirland solange Mitglied der Europäischen Union, bis der
Austritt wirksam wird. Das wird voraussichtlich der 31. Oktober 2019
sein.
Verlässt Großbritannien die EU mit einem Austrittsabkommen, wird
Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt
und die Einreisebestimmungen werden sich voraussichtlich erst ab 1.
Januar 2021 ändern. Bis dahin ist die Einreise von EU-Bürgerinnen und
-bürgern nach England, Schottland, Wales und Nordirland weiterhin mit
Personalausweis oder Reisepass möglich.
Sollte Großbritannien das ausgehandelte Abkommen nicht annehmen und auch
keinen Verlängerungsantrag stellen, wird das Vereinigte Königreich am
31. Oktober 2019 die EU ohne Vereinbarung (sog. harter Brexit)
verlassen. Auch in diesem Fall hat die britische Regierung zugesichert,
bis zum 31. Dezember 2020 EU-Personalausweise als ausreichend
anzuerkennen. Erst ab dem 1. Januar 2021 könnte ein Personalausweis
nicht mehr genügen und ein Reisepass erforderlich sein.
In beiden Fällen ist die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige
Aufenthalte von bis zu drei Monaten derzeit nicht beabsichtigt.
.
$(„#slideshow > div:gt(0)“).hide();
setInterval(function() {
$(‚#slideshow > div:first‘)
.fadeOut(1000)
.next()
.fadeIn(1000)
.end()
.appendTo(‚#slideshow‘);
}, 10000);
adscale_slot_id=“Nzg0NzAw“;