In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder
Halloween. Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch
„Süßes, sonst gibt`s Saures“ Geschenke und spielen Streiche.
Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar. Viele
Streiche erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Diese können mit
einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet
werden. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe
kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“
begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört,
die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte
Parkbänke, Telefonzellen oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Bussen.
Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht
mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf
nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen
gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall
bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die
Schadenswiedergutmachung.
Polizei Bremerhaven warnt vor Rückkehr der Horrorclowns
Auch in Bremerhaven gab es im vergangenen Jahr mehrere Attacken von
Tätern, die sich als Horrorclowns maskiert hatten. Bundesweit befürchten
die Sicherheitsbehörden, dass es in den nächsten Tagen wieder zu
Schock-Attacken von Kostümierten kommen kann.
„Wir weisen darauf hin,
dass solche Angriffe strafbar sein können. Wer Menschen auch nur zum
Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit
einer Strafverfolgung rechnen“ erklärt Frank Schmidt von der
Ortspolizeibehörde Bremerhaven und fügt hinzu: „Wer von einem
Horrorclown verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, soll direkt
den Notruf 110 wählen und die Polizei verständigen. Wir kommen dann
sofort! Es handelt sich zwar meistens nur um einen Spaß, den die
Betroffenen und wir als Polizei aber alles andere als lustig finden“.
Besonders hohe Strafen kommen auf diejenigen zu, die andere so
erschrecken, dass sie in lebensbedrohliche Situationen geraten – etwa
wenn sie in Panik vor einem Horrorclown auf die Straße vor ein Fahrzeug
laufen.
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